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Die Grundwasserschutzzonen und das dazugehörende Reglement rund um die Entnahmestellen dienen dem Schutz der Wasserqualität.

Die Grundwasserschutzzonen werden aufgrund der hydrogeologischen Verhältnisse vor Ort festgelegt und sind für alle verbindlich. Viele der Ländereien rund um unsere Wasser­fas­sungen befinden sich in unserem Besitz. So können wir strengere Regeln für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen erlassen, als es das Gesetzt vorsieht. Jede Verunreinigung an der Oberfläche kann mit dem Regenwasser den Weg ins Grundwasser finden. Unseren Pächtern ist es selbstverständlich verboten, Pestizide, Dünger oder andere für die Umwelt möglicherweise schädliche Stoffe einzusetzen.

Pestizide und andere Schadstoffe (z.B. Nitrat, Gifte, persistente organische Schad-stoffe, etc.) werden im Grundwasser nicht oder nur sehr langsam abgebaut. Je grösser und besiedelter das Einzugsgebiet oder je intensiver die Landwirtschaft ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit von unerwünschten Stoffen im Grundwasser.

Präventive Schutzmassnahmen sind im Einzugsgebiet und im Zuströmbereich schwierig umzusetzen, weil kausale Zusammenhänge schwierig nachzuweisen sind.

Häufige in Grundwasserschutzzonen auftretende Nutzungskonflikte lassen sich den folgenden Bereichen zuordnen:

  • Land- und Forstwirtschaft inkl. Ökonomiegebäude und Lager

  • Gebäude, Bauten, Betriebe und Anlagen, Siedlung, Industrie und Gewerbe inkl. Abwasseranlagen und Lageranlagen für wassergefährdende Stoffe

  • Verkehrsanlagen, Strassen, Bahn, Flugplätze

  • Bauliche Massnahmen an Fliessgewässern, Hochwasserschutz, Revitalisierung, Schaffung aquatischer Habitate (Aufweitung, neue Nebenrinnen, Biotope, Weiher, etc.)

  • Baustellen, Bautätigkeiten, temporäre Konfliktsituationen

  • Spezialfälle und sonstiges wie Schiessplätze, belastete Standorte, Friedhöfe, Sportplätze, Freizeitnutzungen, etc.


Die Durchsetzung der Vorgaben in den Schutzzonen wird durch diese Nutzungs-konflikte erschwert. Viele dieser Uneinigkeiten lassen sich technisch lösen. Abwas-serleitungen und Strassen können verlegt oder allenfalls sicher für das Grundwasser gebaut werden. Die allgemein bekanntesten Konflikte sind die verschiedenen land-wirtschaftlichen Nutzungen, der Siedlungsdruck und der Verkehr.


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Grundwasserschutzzone S1

Die Schutzzone S1 ist so dimensioniert, dass mindestens ein Abstand von 10 Metern zum äussersten Fassungsschacht oder Fassungsstrang eingehalten wird. Diese Schutzzone sollte umzäunt sein und grundsätzlich ist jegliche Aktivität, die nicht der Versorgung dient, verboten. Umgebungsarbeiten sind auf das Minimum zu beschränken und dürfen nur durch Fachpersonen ausgeführt werden.

Grundwasserschutzzone S2

Die Zone S2 soll verhindern, dass das Grundwasser durch Bau- und Grabarbeiten im Bereich von Grundwasserfassungen verunreinigt wird. Ferner sind Bauten, die nicht der Wasserversorgung dienen und eine Gefährdung der Trinkwasserqualität darstellen können, verboten. Die Wasserversorgungen analysieren, beurteilen und prüfen periodisch die möglichen Gefährdungen. Sie wenden dabei das in der Lebensmittelproduktion etablierte HACCP-Verfahren (hazard analysis and critical control points), welches eine Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte beinhaltet, an. Die Schutzzone S2 wird um Wasserfassungen ausgeschieden und so dimensioniert, dass in der Regel ein Wassertropfen im Grundwasser mindestens zehn Tage braucht, um zur Fassung zu gelangen. Dies garantiert eine natürliche «Selbstreinigung» des Trinkwassers. Der Abstand von der Zone S1 bis zum äusseren Rand der Zone S2 in Zuströmrichtung beträgt mindestens 100 m. Die Zone S2 kann kleiner sein, wenn durch umfangreiche hydrogeologische Untersuchungen nachgewiesen ist, dass die Grundwasserfassung durch wenig durchlässige und nicht verletzte Deckschichten gleichwertig geschützt ist.

Grundwasserschutzzone S3

Die Schutzzone S3 ist normalerweise doppelt so gross wie die Schutzzone S2. Sie soll gewährleisten, dass bei unmittelbaren Gefahren für das Grundwasser genügend

Zeit für erforderliche Massnahmen zur Verfügung steht. Bauarbeiten im Bereich der Schutzzone S3 werden auf eine mögliche Gefährdung des Trinkwassers überprüft und gegebenenfalls spezielle Auflagen verfügt oder Verbote ausgesprochen.