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Unsere Aktionäre, darunter die ewb als Vertreterin der Stadt Bern, und weitere Einwohnergemeinden des Kantons Bern, sind mit Aufgaben betreut, die besonders das Sekundärnetz betreffen.

Das Sekundärsystem, für welches die Aktionäre zuständig sind, beinhaltet die Detailerschliessungen, das Hydrantennetz und auch die Verrechnung der Leistungen bei den Endkundinnen und -kunden. Die Gebührenfestlegung sowie der Unterhalt liegt ebenfalls in deren Zuständigkeit sowie Handhabung.

Die Gemeinden sind für die Wasserversorgung verantwortlich. Sie können einzelne Bereiche oder die ganze Wasserversorgung an öffentliche oder privatrechtliche Organisationen übertragen. Voraussetzung ist, dass die Stimmberechtigten dem Vorhaben zustimmen. Diese Trägerschaften sind, unabhängig ihrer Rechtsform, rechtlich den Gemeinden gleichgestellt und müssen die gleichen gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
 

Abbildung des Sekundärsystems
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Die öffentliche Hand erstellt die Infrastruktur in den Bauzonen für die notwendige Ver- und Entsorgung von Trink- und Abwasser. Die Detailerschliessung zu den Liegenschaften ist aber Sache der Grundeigentümer. Die Schnittstelle zwischen öffentlichen und privaten Leitungen wird in den gemeindespezifischen Reglementen festgelegt und kann von Gemeinde zu Gemeinde variieren.

Viele Grundeigentümer sind sich dieser gesetzlichen Schnittstellen nicht bewusst und sorgen bei den privaten Leitungen auch nicht für den notwendigen Unterhalt. Rohrleitungsbrüche oder Kanalisationsschäden auf einem Grundstück können zu erheblichen Kosten für die Eigentümerschaft führen.

Die häufigste Ursache für Trinkwasserverunreinigungen bei den Konsumentinnen und Konsumenten zu Hause ist auf Schäden oder mangelnde Wartung bei der Hausinstallation zurückzuführen.

Viele Menschen wünschen sich eine eigene Quelle zur Trinkwasserversorgung. Ausserhalb und teilweise auch innerhalb der Bauzonen befinden sich, meist seit Jahrzehnten, entsprechende Infrastrukturen. Verantwortlich für deren Unterhalt und deren Trinkwasserqualität sind die jeweiligen Besitzerinnen und Besitzer der ent-sprechenden Bezugsrechte. Auch für die einwandfreie Abgabe sind sie verantwort-lich, weshalb eine UV-Desinfektionsanlage sowie die regelmässige Beprobung Standard sein sollten. Deshalb ist dieses Trinkwasser in dem SInn nicht gratis, da es einen entsprechenden Unterhalt erfordert.